Dienstnehmerjubiläum

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von brigitte.
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  • #14048

    Hallo,

    ich muss ein 35-jähriges Dienstnehmerjubil. abrechnen. Lt. Dienstsordnung wird vom laufendem Monatsgehalt ausgegangen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich einen PKW-Sachbezug auch miteinrechnen muss. Ich denke schon – vielleicht kann mir jemand meinen Zweifel nehmen. Danke

    LG
    Brigitte

    #19055

    Hallo Brigitte!

    Wenn die Dienstordnung nur vom „Gehalt“ spricht, würde ich eine Einrechnung eher negieren. Wenn es „Entgelt“ hieße, wäre ich schon eher auf deiner Seite.
    Aber dazu bräuchte ich wohl den genauen Dienstordnungs-Text, um eine (bessere) Einschätzung vornehmen zu können.

    Liebe Grüße

    #19056

    Hallo Roland,

    in der Dienstordnung heisst es:
    „Die Remuneration, die dem Bediensteten aus Anlaß eines DN-Jub.gewährt werden kann, beträgt bei der Vollendung einer Dienstzeit von 25,35 und 40 Jahren je 200 v.H. des Bezuges, der dem Bediensteten für den Monat gebührt, in den das Dienstjub.fällt“.

    Also muss ich von einem Monatsbezug ausgehen, daher hab ich angenommen, dass der Sachbezug einzurechnen ist.

    LG
    Brigitte

    #19057

    Hallo Brigitte!

    Das schaut jetzt in der Tat eher so aus, als ob der SB reingerechnet werden muss, weil der Sachbezug ist ja auch ein „Bezug“.
    Gibt es vielleicht eine Interessensvertretung, die das aufklären könnte? – solche Fälle müssten doch schon öfter vorgekommen sein.

    Liebe Grüße und schönen Abend!

    #19058

    Danke Roland, ich konnte die Frage bereits abklären.

    Schöne Grüße
    Brigitte

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