Servus!
Ich nehme mal an, es handelt sich um einen „normalen“ Dienstnehmer welcher Lohnsteuerpflichtig ist. (! gilt nicht für Werkvertrag und freie Dienstnehmer, hier müßte gesondert recherchiert werden!)
Aufgrund des DBA Liechtenstein Art 15 Z4 kann bei Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung eine 3%ige Abzugssteuer in Österreich berechnet werden. (!auch für Sonderzahlungen!)
Als Grenzgänger kann gelten wenn zwischen Arbeitsort und Wohnort täglich gependelt werden kann. (EAS 839 vom 12.3.1996)
Das ist bei 150 Bahnkilometern und 125 Straßenkilometern der Fall wenn kein Zweitel aufkommt, dass die primäre Grenzgängererfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den Wohnsitz erfüllt ist.
Also, wohnt Dein DN in Liechtenstein und arbeitet in Ö, sollten nur 3 % feste Lohnsteuer für seine Liechtensteinzeit anfallen.
Bei entsprechendem Einkommen, kann ich mir vorstellen, dass das Finanzamt vielleicht einen Prüfer nach Liechtenstein schickt. Dort wird geprüft, ob es sich wirklich um einen Wohnsitz und nicht nur um einen „Briefkasten“ handelt.
Eine Übersiedlung sollte genau geprüft werden, da die Mieten, Semmeln Würstel etc. in Liechtenstein erheblich mehr als in Österreich kosten. 😆