Dienstgeberabgabe geringfügig Beschäftigte

Startseite Foren Außerbetriebliche Abrechnung Dienstgeberabgabe geringfügig Beschäftigte

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #15598

    Hallo liebe Forenteilnehmer,

    ich habe ein Frage bezüglich der Dienstgeberabgabe:

    Werden für die Bemessung DN und fDN zusammengezählt oder getrennt betrachtet (da ja zwei Beitragsnummern)?

    Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

    Danke und lg, Lydia

    #22585
    biggi
    Teilnehmer

      Liebe Lydia!

      Im Arbeitsbehelf der GKK (ist auch auf der Homepage zu finden) findet sich folgender Absatz:

      Dienstgeberabgabe – für die Beitragsgruppen N14/N24/L14/M24
      Hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten, ist die Summe der monatlichen
      allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten (DienstnehmerInnen
      und freie DienstnehmerInnen) im Kalendermonat zu ermitteln. Übersteigt diese Summe das Eineinhalbfache
      der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2010 € 549,50), hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber
      – zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,4 % – eine pauschalierte Abgabe in der
      Höhe von 16,4 % zu entrichten.

      Viele Grüße

      Biggi

      #22586

      Vielen herzlichen Dank!

      lg Lydia

    Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
    • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.