Liebe Lydia!
Im Arbeitsbehelf der GKK (ist auch auf der Homepage zu finden) findet sich folgender Absatz:
Dienstgeberabgabe – für die Beitragsgruppen N14/N24/L14/M24
Hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten, ist die Summe der monatlichen
allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten (DienstnehmerInnen
und freie DienstnehmerInnen) im Kalendermonat zu ermitteln. Übersteigt diese Summe das Eineinhalbfache
der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2010 € 549,50), hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber
– zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,4 % – eine pauschalierte Abgabe in der
Höhe von 16,4 % zu entrichten.
Viele Grüße
Biggi