Dienstfreistellung kirchliche Hochzeit

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  • #16786
    frageneu
    Teilnehmer

      Liebe Forumsteilnehmer!

      Unser Dienstnehmer hat für seine kirchliche Hochzeit 3 Tage Sonderurlaub beantragt!
      Dienstnehmer war zum Zeitpunkt des Eintritt´s in unsere Firma bereits standesamtlich verheiratet!
      Hochzeit findet an einem Samstag (= kein Arbeitstag) statt.

      KV Handelsangestellte (Auszug)
      XIII. Fortzahlung des Entgeltes bei Arbeitsverhinderung1)
      1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten besteht gemäß § 8 (3) Angestelltengesetz Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes zB in folgenden Fällen:
      a) bei eigener Eheschließung (3 Arbeitstage),

      Meine Frage wäre hat er Anspruch auf 3 Tage Sonderurlaub!!

      Meiner Meinung gilt dies nur bei standesamtlicher Hochzeit !!!

      Auch die Generalklausel „wichtige persönliche Dienstverhinderungen“ § 8(3) Angestelltengestz – kommt ja hier auch nicht zu tragen, da es sich um keinen Arbeitstag handelt !!

      Liebe Grüße

      Susi

      #24946
      Martin
      Teilnehmer

        Die Argumentation nur für die standesamtliche (= Gesetz) Hochzeit die freien Tage zu geben hat meine volle Sympathie.
        Hast Du mittlerweile andere Rechtsmeinungen einholen können?

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