Liebe Forumsteilnehmer!
Unser Dienstnehmer hat für seine kirchliche Hochzeit 3 Tage Sonderurlaub beantragt!
Dienstnehmer war zum Zeitpunkt des Eintritt´s in unsere Firma bereits standesamtlich verheiratet!
Hochzeit findet an einem Samstag (= kein Arbeitstag) statt.
KV Handelsangestellte (Auszug)
XIII. Fortzahlung des Entgeltes bei Arbeitsverhinderung1)
1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten besteht gemäß § 8 (3) Angestelltengesetz Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes zB in folgenden Fällen:
a) bei eigener Eheschließung (3 Arbeitstage),
Meine Frage wäre hat er Anspruch auf 3 Tage Sonderurlaub!!
Meiner Meinung gilt dies nur bei standesamtlicher Hochzeit !!!
Auch die Generalklausel „wichtige persönliche Dienstverhinderungen“ § 8(3) Angestelltengestz – kommt ja hier auch nicht zu tragen, da es sich um keinen Arbeitstag handelt !!
Liebe Grüße
Susi