Dienstfreistellung kirchliche Hochzeit

Startseite Foren Sonstiges Dienstfreistellung kirchliche Hochzeit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahre von Martin.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #16786
    frageneu
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Unser Dienstnehmer hat für seine kirchliche Hochzeit 3 Tage Sonderurlaub beantragt!
    Dienstnehmer war zum Zeitpunkt des Eintritt´s in unsere Firma bereits standesamtlich verheiratet!
    Hochzeit findet an einem Samstag (= kein Arbeitstag) statt.

    KV Handelsangestellte (Auszug)
    XIII. Fortzahlung des Entgeltes bei Arbeitsverhinderung1)
    1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten besteht gemäß § 8 (3) Angestelltengesetz Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes zB in folgenden Fällen:
    a) bei eigener Eheschließung (3 Arbeitstage),

    Meine Frage wäre hat er Anspruch auf 3 Tage Sonderurlaub!!

    Meiner Meinung gilt dies nur bei standesamtlicher Hochzeit !!!

    Auch die Generalklausel „wichtige persönliche Dienstverhinderungen“ § 8(3) Angestelltengestz – kommt ja hier auch nicht zu tragen, da es sich um keinen Arbeitstag handelt !!

    Liebe Grüße

    Susi

    #24946
    Martin
    Teilnehmer

    Die Argumentation nur für die standesamtliche (= Gesetz) Hochzeit die freien Tage zu geben hat meine volle Sympathie.
    Hast Du mittlerweile andere Rechtsmeinungen einholen können?

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.