Ich habe einen Spezialfall, ein Dienstnehmer hat zu seinem Dienstauto für die Sonderausstattung einen bestimmten Betrag dazu gezahlt. Die Berechnungsbasis für den Sachbezug verringert sich um diesen Betrag. Nun ist dieser Dienstnehmer aus der Firma ausgeschieden und ein anderer Dienstnehmer hat das Auto übernommen. Wir hatten heute die Diskussion, ob wir für diesesn Dienstnehmer den vollen Sachbezugswert ansetzen müssen oder ebenfalls den verringerten. Ich würde den vollen Wert ansetzen, meine Kollegin ist anderer Meinung.
Da so ein „Auto-Change“ nicht so oft vorkommt, habe ich in keiner Literatur gefunden, wie in diesem Fall vorzugehen ist.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!
Danke im voraus