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  • #15187

    Unser Unternehmen strukturiert zur Zeit komplett um und dabei sind die Dienstautos auch ein Thema. Sind KFZ’s die über einen längeren Zeitraum von der Firma zur Verfügung gestellt wurden und wofür Sachbezug bei den Mitarbeitern gerechnet wurde, wohlerworbenes Recht, oder kann das Unternehmen das Betriebsmittel (KFZ) jeder Zeit und ohne Ersatz zurückverlangen.
    Wer hat darüber schon Infos.

    #21623
    Martin
    Teilnehmer

    servus!

    da hast du recht – es handelt sich schon um einen gehaltsbestandteil.
    den pkw wegnehmen kannst du nur, wenn dies in der kfz nutzungsvereinbarung oder dienstvertrag vereinbart wurde.

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