Liebe Forumsmitglieder!
Ich bin gerade etwas verunsichert:
Wir gehören dem KV Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe an.
Ich rechne Diäten wie folgt ab:
Anfangsphase 5/15/183 max. steuerfrei EUR 26,40 gem. §26 Z4. Im Anschluss nurmehr die Entfernungszulage lt. KV steuerfrei bis max. EUR 26,40.
Mit dem Wegfall der Übergangsbestimmungen in Rz 704a und Rz 704b habe ich mich in unserem KV nicht „betroffen“ gefühlt, dh, Dienstreisebegriff soweit in Ordnung dass die kollektivvertraglichen Entfernungszulagen weiterhin steuerfrei bezahlt werden können.
Wäre nett, wenn ich dazu einen Kommentar bekommen würde.
LG Elisabeth