Liebe Mitglieder,
mit der Berechnung von Inlands & Auslandsreisekosten bin ich grundsätzlich vertraut. Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung & Geltendmachung der Diäten für den Inhaber eines Einzelunternehmers der freiwillig zur Regelbesteuerung optiert ist – Gewinn wird mittels EAR ermittelt.
1) Ich habe nun gelesen (ist mir neu) „Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf Euro 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von Euro 14,40“
a) bezieht sich diese Regelung nur auf Handelsbetriebe & gilt dies NUR für Angestellte, oder gilt dies auch für den Inhaber des Einzelunternehmens
selbst (den Unternehmer selbst)? Der Unternehmer betreibt nur im geringen Maße Handel – eher Dienstleistungen.
b) gilt diese 12Tages-Regel nur für Inlandsdienstreisen oder werden hier auch die Auslandsdienstreisen dazugerechnet?
c) sollte es bei einer Dienstreise wg. der unter 1) genannten Regel zu einer Reduzierung des Taggelds auf 14,4€ kommen, müsste man hier dann die 13,2€ pro Geschäftsessensrechnung welche man als Aufwand in die Buchhaltung genommen hat auch wieder abziehen (wie sonst immer)?
2) Ich stelle mir vor ein Excelsheet zu erstellen, wo die Diäten jeweils für 1 Monat zusammengefasst werden. Und dass ich dann in der EAR jeweils am Monatsletzten einen Summen-Eintrag vornehme. Ist das richtig? Leider habe ich in der Literatur hierzu nichts gefunden wie man das in der EAR geltend macht. Ich wurde zB am Monatsletzten dann in den Spesenverteiler eintragen in Summe:
Aufwand: 7. Diäten Inland; 7. Diäten Ausland
Steuer: 2. VST aus Diäten Inland (keine Ausgabe weil Nettomethode gewählt) > würde dann aber in die UVA den jeweiligen Monats flie?en
>> bin mir nur nicht sicher ob ein Eintrag in dieser Form richtig ist > oder ob man die Aufwände eher erst in der EST Erklärung berücksichtigt
Vielen lieben Dank schon jetzt für eine Antwort 🙂