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  • #15932

    Hallo!

    Ich hab eine Frage zur Kürzung des Taggeldes. Unsere Lohnverrechnerin hat uns mitgeteilt, dass das Taggeld nur noch auf EUR 14,40 gekürzt wird, wenn der Dienstnehmer ein Essen erhalten hat. Bisher waren es EUR 13,20. Wir können diese Änderung aber in keiner Literatur finden.

    Könnt ihr uns da weiterhelfen?

    DANKE im Voraus
    lg, Sonja

    #23395

    Hallo Sonja,

    bist Du sicher, daß das eine Kürzung wegen Arbeitsessen ist? Mir sind die 14,40 EUR geläufig als gekürzter Taggeldsatz laut Handels-KV, der ab dem 13. Kalendertag mit Dienstreisen im Monat gilt.

    LG
    Mathias

    #23396

    Hallo Mathias,

    Ja, ich kenne den Satz auch nur aus dem HandelsKV, wir unterliegen aber der lederverarbeitenden Industrie. Unser Vertreter bekommt Taggeld, wenn er zum Essen einlädt, wird dieser gekürzt.

    lg, Sonja

    #23397

    Hallo Sonja,

    in dem KV kenne ich mich leider überhaupt nicht aus und habe gerade auch keine Zeit, mich da einzulesen. Wenn der KV oder evtl. eine Betriebsvereinbarung keine Kürzungsregelung vorsieht, steht m.E. arbeitsrechtlich das volle Taggeld lt. KV zu; dann sind 13,20 EUR pro Arbeitsessen pflichtig abzurechnen. Steuerlich gelten jedenfalls nach wie vor bei Inlandsreisen 13,20 EUR pro Arbeitsessen (Rz 314 LStR).

    LG
    Mathias

    #23398
    #23394

    Hallo!

    Ich hätte mich da jetzt in diesen KV eingelesen – keine Bestimmung über Reisekosten enthalten, nur dass eine Betriebsvereinbarung darüber abgeschlossen werden kann.

    Somit lässt sich die Frage im Endeffekt nicht beantworten.

    LG

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