Sehr geehrte Damen und Herren!
Es wurde eine ARGE von 3 Firmen gebildet (stille ARGE). Von zwei Firmen werden die DN beigestellt. Es wird Dekade gearbeitet, Dekade von Mi bis nächsten Fr, danach Sa, So, Mo, Die frei, dann wieder nächste Dekade. Die Geschäftsführung der ARGE-Firmen hat den Arbeitszeitplan mit 1. und letzer Tag mit 7 Std. und 2. bis voletzten Tag mit 8 Std. festgelegt.
Es betrifft den KV für Bauindustrie und Baugewerbe.
Wie hoch ist die Enlohnung für Samstag und Sonntag bzw. für den Feiertag? Sind für diese Tage Zuschläge vorgesehen?
Ich wäre für eine richtige Vorgehensweise sehr dankbar, damit die Lohnverrechnung korrekt durchgeführt werden kann.
Vielen Dank!
Dazu noch eine Frage betreffend Betriebsrat. Es wurde kein schriftlicher Zusatzkollektivvertrag gemacht, weil die Dekade nur 3mal in Anspruch genommen wird.(Auf Beratung der Wirtschaftskammer) Der BR unserer Firma wurde jedoch von der Dekadenarbeit verständigt und hatte keine Einwände. Nach der ersten Dekadenarbeit hat er den Polier zu sich geholt und ihm einen anderen Arbeitszeitplan gesagt und ihm auch aufgetragen die Dekadenarbeit mit einer anderen Stundenaufteilung zu schreiben. Ist der BR dazu befugt, wenn die Geschäftsführung der ARGE einen Arbeitszeitplan (siehe oben) festgelegt hat?
Ich bin Ihnen schon jetzt für eine Stellungnahme sehr dankbar.
Liebe Grüsse
Sabine