Car Allowance

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    Beiträge
  • #16204

    Hallo,

    Könnte mir jemand bestätigen, dass eine sogenannte „Car-allowance“ einfach einen Entgeltbestandteil, voll abgabenpflichtig, darstellt? Wenn nicht, bitte um Info, wie diese c.a. abgabenrechtlich und steuerlich zu behandeln ist.

    Vielen Dank, und herzliche Grüße
    Helmut

    #23972
    Martin
    Teilnehmer

    Hi,

    Car-allowance = KFZ Pauschale.
    Voll pflichtig als laufender Bezug. Wie eine laufende Fixzulage. DN erhält i.d.R. keine KM-Gelder. Die kann er im Zuge der Veranlagung geltend machen.
    Ob sie in die Abfertigung und UEL kommt ist streitbar. (weil steuerpflichtiger Aufwandsersatz oder Entgeltbestandteil)

    lg
    Martin

    #23973

    Hallo Martin,
    Entschuldige meine lange Reaktionszeit. Jedenfalls vielen Dank für Deine (und einzige) Antwort!!!

    Abfertigung ist hier irrelevant.

    Ich habe dazu kaum etwas gefunden, diese allowance dürfte vor allem im anglikanischen Raum verbreitet sein.

    Wenn es sich aber um einen voll-pflichtigen Entgeltbestandteil handelt, wovon ich ebenfalls ausgegangen bin, wäre sie m.M.n. schon in div. UeL und EFZ- Auszahlungen hineinzuschneiden. Wäre das ganze ein Aufwandersatz, dann wär’s ja auch nicht pflichtg, oder was meinst Du?

    lg
    Helmut

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