Ich habe da einen Klienten, die einen Dienstnehmer beschäftigen, der zurzeit im Krankenstand weilt und sich nicht recht um seine Angelegenheiten kümmert- wir wissen zwar, dass er „im September“ zum Bundesheer einrücken soll, aber nicht WANN. Die Firma hat etliche Male um den Einberufungsbescheid gebeten, der junge Mann bringt ihn aber nicht. (keine Ahnung, wieso nicht, aber so ist es nunmal.) Man will ihn auch nicht kündigen oder sonstiges. Ich hätte ja gemeint, man solle ihm mit Konsequenzen drohen, ihm einen Stichtag geben, bis zu dem er den Schrieb bringen soll…
Beim Bundesheer selbst bekomm ICH keine Auskunft.
WAS TUN!?
Ich kann ihn ja nicht aufgrund hellseherischer Eingaben abmelden. Vor allem scheint er willens zu sein, bis zum Bundesheer im Krankenstand zu bleiben. Ich habe der Firma erklärt, dass es so nicht gehen kann und im Grunde nicht viel passieren kann, wenn man Massnahmen setzt, schliesslich will man ja nur klare Verhältnisse. Man „will aber keine Schwierigkeiten“ mit der Arbeiterkammer.
Und so hab ICH sie halt.
Idee!?