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Gaby aktualisiert.
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25.8.2010 um 20:35 Uhr #15661
Nochmal was anderes…
Ich habe dich so verstanden.
Bei Gleitzeit gelten nur entweder angeordnete Überstunden als Überstunde, oder Stunden die über 10/Tag hinaus gehen.Nun hab ich ein Buch über Gleitzeitmodelle und Grundlagen….erstanden, in welchem steht, dass jene Stunden welche nicht übertragen werden können (z.B. Vereinbarung über 20 Stunden übertragbar und der DN macht 30 während der GZ-Periode) bereits ab 40 Stunden pro Woche im Schnitt, als Überstunden zählen.
Gehts noch verwirrender?lg
25.8.2010 um 21:45 Uhr #22708Hallo Gaby!
Das ist schon korrekt so!
Jede „angeordnete“ Überstunde ist als solche zu behandeln, auch wenn der DN keine 10 Stunden arbeitet (in der Praxis schwierig zu beurteilen!)
Alle Stunden über 10 pro Tag sind Überstunden.
Und alle Stunden, die über das Höchstausmaß der Übertragbarkeit in die nächste GZ-Periode hinausgehen, sind auch Überstunden!Entwirrt?
LG
25.8.2010 um 22:12 Uhr #22713Ja schon klar ABER: wenn ich keine angeordneten Überstunden habe und trotzdem über 40 Std. Woche bin, sagt das Buch, sind es auch Überstunden? (von den nicht übertragbaren).
25.8.2010 um 22:28 Uhr #22709Hallo Gaby!
Ja, das ist korrekt, denn wenn ich z.B. 45 Stunden in einer Woche arbeite und schon am „Übertragungsmaximum“ stehe, sind das halt Überstunden, die mit 1:1,5 zu behandeln sind (entweder auszahlen oder bei Vereinbarung auf ZA).
LG
25.8.2010 um 22:34 Uhr #22710Gut – also. Sobald ich nicht übertragbare Stunden am Ende der GZ-Periode habe sind das wenn sie im Schnitt über 40 Stunden gehen, bereits Überstunden. Damit ist es mir wurscht ob andere darüberhinaus angeordnet sind, weil sowieso alles ÜStd. Ist. (wenn über die NAZ hinausgehend).
Hoffe, ich habe es richtig verstanden.
Danke für deine Geduld!
lg25.8.2010 um 22:39 Uhr #22711Liebe Gaby!
Man muss eigentlich so sagen:
Alles, was am Ende der GZ-Periode über das Maximalausmaß der Übertragbarkeit „hinausschießt“, ist als Überstunde abzurechnen.
Darüber hinaus aber auch jede angeordnete ÜSt und jede Überstunde, die über das erlaubte Tagesausmaß von 10 Stunden hinausgeht, auch dann, wenn das Maximalausmaß an Übertragbarkeit (am Ende der GZ-Periode) noch nicht erreicht ist.Habe ich somit endgültig alle Klarheiten beseitigt?
LG
26.8.2010 um 7:17 Uhr #22712Ja, du Lieber!
Heute morgen auf der Fahrt ins Büro hatte ich die Erleuchtung und habs endlich kapiert! Genauso wie du es beschrieben hast!
Wir werden aber die kleine GZ mit 9 Std. tgl und 45 wöchtentlich nehmen, weil ich ja sonst auch noch auf die 13 Wochen aufpassen müsste.LG
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