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- Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre, 1 Monat von susanne-maria.
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12.12.2010 um 10:21 Uhr #15544
hallo zusammen
ich habe einige fragen zur buak- sachees geht darum durch ein missverständnis wurde ein arbeiter der buak nicht gemeldet. jetzt ist es so dass ich die wochenstunden und die eintrittsliste der buak melden muss damit der arbeit in urlaub gehen kann und danach stempeln.
eine frage zur eintrittsliste- lohnpasis- da gibt man den lohn an welcher mit dem arbeiter ausgemacht wurdewenn ich jetzt wissen will wieviel urlaubstage der arbeiter offen hat- bekomm ich da von der buak automatisch ein schreiben oder reicht eine telefonische nachfrage
wenn der arbeiter die offenen urlaubstage aufbraucht muss ich da bei der buak um urlaubstage ansuchen, und wenn der urlaub zu ende ist dann wird der arbeiter bei der buak abgemeldet
danke für die antwortenps
bei arbeitsgebinn muss ich die eintrittsliste melden
urlaubstage, krankentage und schlechtwettermelden
monatliche stunden melden
muss ich da noch etwas berücksichtigen?16.12.2010 um 23:01 Uhr #22429Hallo Susanne-Maria,
bei der BUAK werden folgende Dinge gemeldet:
– Eintritt über die Eintrittsliste
– Urlaubshaltungen, Krankengeldbezug, Austritte etc. über die monatliche Meldeliste, die man von der BUAK zugeschickt bekommt
– Urlaubseinreichungen über die entsprechenden FormulareIn der Eintrittsliste gibts Du nur den KV-Stundenlohn an. Wenn der Arbeiter einen höheren Lohn bekommt, interessiert das die BUAK nicht. In der Eintrittsliste gibst Du auch die wöchentliche Normalarbeitszeit an, die mit dem Arbeiter vereinbart ist.
In der Meldeliste meldest Du die Wochenstunden nur, wenn es eine Änderung gegeben hat, z.B. Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit o.ä. Krankenstand meldest Du erst, wenn der Arbeiter keine Lohnfortzahlung mehr von der Firma bekommt, d.h. Du meldest den Krankengeldbezug. Schlechtwetter wird nicht über die Meldeliste gemeldet, sondern für die Schlechtwetterentschädigung gibt es ganz eigene Formulare.
Wenn Du wissen willst, wieviel Urlaubsanspruch der Arbeiter hat, rufst Du am besten bei der BUAK an, damit Du den aktuellen Stand bekommst. Wenn der Arbeiter Urlaub konsumieren will, mußt Du den Urlaub mit dem entsprechenden Formular bei der BUAK einreichen. Es gibt ein Formular für die Urlaubseinreichung bei Vorhandensein eines Treuhandkontos und ein anderes Formular für die Urlaubseinreichung bei Direktauszahlung durch die BUAK.
Oder Du läßt Dir das BUAK-Portal freischalten und machst alles online.
Hoffe, das hilft Dir erst einmal.
LG
Mathias4.11.2011 um 14:05 Uhr #22430hallo zusammen
heute ist mein erster arbeitstag nach einem verdienten langen urlaub
in dieser zeit wurde ich von einer mitarbeiterin welche noch nicht lange bei uns arbeitet vertretenalso
arbeiter ist seit 1.3.11 wieder bei der buak gemeldet
meine mitarbeiterin stellte fest dass er seit dieser zeit einen höheren lohn bekommen hatte
märz und april 11 -11,50 euro
und seit mai 11 – 11,72 euroich war der meinung wenn arbeiter einen höheren kv lohn bekommen, dass ich dies nicht bei der monatlichen meldeliste-KV Lohn
angegeben mussmeine mitarbeiterin corinna ist anderer meinung und hat bei der september meldeliste-
KV lohn- änderungen 11,72 ab 1.5.11 angegebenjedenfalls fällte mir auf dass bei der oktober meldeliste 11,72 euro steht bei kv lohn
in der september meldeliste schien da noch ein höherer betrag 11,92 euro aufmuss ich jetzt der buak mitteilen dass die kv lohn änderung nicht korrekt war und rückgängig gemacht werden muss
susanne
danke für die ant -
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