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- Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre, 3 Monate von andrea78.
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19.9.2008 um 8:35 Uhr #14749
Hallo!
Ich hab da ein paar Fragen zur Abrechnung mit der BUAK. Der DN hat seinen Urlaub angemeldet. Ich habe auch schon das Schreiben mit dem Urlaubsentgelt von der BUAK erhalten. Wie gehts nun weiter? Muss der Dienstgeber das Urlaubsentgelt an den Dienstnehmer ausbezahlen? Wenn ja, wie? Gelten die gleichen Bestimmungen mit J/6 wie bei einer normalen Auszahlung des Urlaubszuschusses? Wie behandle ich Dienstnehmer, die erst seit ca. 2 Monate bei meinem Klienten sind, aber laut BUAK noch Anspruch auf Urlaub von der vorigen Firma haben? Wär euch sehr dankbar, wenn mir da einer Helfen könnte…. DANKE LG Viktoria
19.9.2008 um 11:03 Uhr #20623Hallo Viktoria!
Du nimmst den Bruttobetrag (nicht den Gesamtbeitrag) und halbierst ihn. Eine Hälfte rechnest du als lfd.Bezug ab und eine Hälfte als Sonderzahlung. Die Normalstunden zB 169 Std. kürzt du dann um 39 Std. (wenn er eine Woche auf Urlaub war).
Wenn diese DN die so kurz da sind Urlaub brauchen gehst du genau gleich vor. Urlaub ansuchen – Urlaubsentgelt wird zugeschickt – und abrechnen…
Wichtig ist auch, dass du darauf achtest, was auf dem Deckblatt „Verrechnungsliste für Entgelt Nr…..“ unten steht. Ob es bereits eine Anweisung auf das Kto.des Dienstgebers gab. Wird nur gemacht, wenn ein Treuhandkonto eingerichtet wurde. Dann brauchst du dich wg.dem Geld nicht mehr kümmern.
Oder wenn unten steht: Anweisung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer – weil dann mußt du eine Überweisungsbestätigung des Lohns + Lohnzettel + die Verrechnungsliste + Brief mit Bitte um Überweisung auf Kto.des Dienstgebers; an die BUAK schicken.Wichtig auch nicht vergessen: die Meldung der Urlaubstage auf der Zuschlagsverrechnungsliste – wann sie gehalten wurden.
Liebe Grüße, Andrea
22.9.2008 um 11:06 Uhr #20624Hallo Andrea!
Danke für deine Antwort. Unklar ist mir noch, warum ich den Betrag halbiere und einen Teil lfd. den anderen Teil als SZ abrechne? Auf meiner Verrechnungsliste für Entgelt Nr….. steht unten: Anweisung erfolgt direkt an Arbeitnehmer. Gehe ich richtig davon aus, dass die Buak den Betrag an die DN überweist? Auf den Lohnkonto muss der Betrag bei mir aber schon aufscheinen, oder? Wie gleiche ich dann die Differenz Zahlung aus, weil der DG ja nur den normalen Auszahlungsbetrag überweist? Er bezahlt doch nur den laufenden Lohn oder?
Ich danke dir schon mal im voraus für die Beantwortung.
LG Viktoria
22.9.2008 um 11:31 Uhr #20625Hallo Viktoria!
Naja.Das mit dem 1/2 lfd. + 1/2 SZ mache ich nun schon über 10 Jahre so und habe auch schon unzählige BUAK + GPLA-Prüfungen gehabt.Also das paßt schon so…
Wenn du die Überweisung an den DN möchtest, mußt du aber die beigefügten Formulare ausfüllen. Ich mache das nie so.
Ich lass den DG den Betrag auszahlen und hole ihm dann das Geld von der Buak auf sein Firmenkonto. Wie das funktioniert, wenn der DN das Geld direkt von der Buak bekommt, das weiß ich nicht… Ich kann dir nur die andere Variante erklären.LG Andrea
22.9.2008 um 12:17 Uhr #20626Hallo Andrea!
Ich habe leider kein Treuhandkonto. Aber da komm ich schon noch dahinter, wie dies abläuft. Etwas anderes: Ich hab bei den DN somit den Lohn + Urlaubsentgelt + Sonderzahlung Urlaub. Bekommt er den Lohn für die 169 Stunden, oder muss ich davon die Urlaubsstunden abziehen? DANKE
LG Viktoria
22.9.2008 um 13:09 Uhr #20627Hallo Viktoria!
Die Urlaubsstunden sind zum Abziehen, weil dafür bekommt er ja eh das Geld von der Buak…
Lg Andrea
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