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21.5.2009 um 14:48 Uhr #15140
Hallo,
Kann mir bitte jemand behilflich sein bei der Abrechnung von BUAK DN?
Ich habe gerade einen neuen Klienten bekommen und habe gar keine Erfahrung in diesem Bereich.„Mein“ Dienstgeber kümmert sich selbst um die Beantragungen bei der BUAK. Ich bekomme ein Entgeltverrechnungsblatt für die LV.
Stimmt diese Vorgangsweise:
Brutto (ohne Nebenleistungen) geteilt durch 2 = Abrechnung in der LV: je 1/2 als SZ und als pfl. Urlaubsentgelt
Tatsächlicher Monatsstundensatz (zB 195 bei vollen 5 Wochen) abzgl. der Urlaubsstunden (7,80 pro Tag) = Verrechnung in der LV als Normalstunden
ÜStd. normale Verrechnung in der LV mit entsprechendem Zuschlag
Schmutzzulagen: Abrechnung in Höhe der Summe der Normalstd. – abzüglich Urlaubstunden – plus etwaige ÜStd. (Keine (pflichtige) Berücksichtigung für Urlaub?)Muss ich etwas beachten, dass es bei „Nicht-BUAK-Fällen“ nicht gibt?
Gelten alle anderen Bestimmungen (Arbeitsrecht, Meldepflichten, …) wie bei „Nicht-BAUK-Fällen“?
Müssen außer der BN irgendwelche Meldungen an die GKK oder die BUAK gemacht werden?
Wenn ein DN mit „Abfertigung alt“ austritt – wie wird diese Abfertigung abgerechnet ? (ganz normale Abre. – 6% LSt, Basisberechnung wie bei „Nicht BUAK Fällen“ und Retounierung über BUAK ???)Ich bedanke mich jetzt schon im Vorhinen, wenn mir hier jemand weiter helfen kann.
Bin auf diesem Gebiet leider völlig überfordert.Liebe Grüße
Katarina4.6.2009 um 17:26 Uhr #21526Hallo Katarina!
die Vorgangsweise geteilt durch 2 ist richtig mit 1/2 auf lfd. Bezug und 1/2 Sonderzhlg. Beim Rausrechnen des Zeitraums brauchst du jedenfalls nicht wie bei einem „normalen“ Betrieb einen Schnitt für Üst dazugeben. Wenn ich einen Fixlohn habe und der DN geht eine Woche auf Urlaub rechne ich Brutto:169,5×130,5=
Üst sehe ich genau so. Mit Schmutzzulage habe ich keinen Buak-Betrieb.Beachten: Nachfragen ob es eine Schlechtwetter-Betrieb ist. Dann ändert sich ja bei der Anmeldung des DN auch was. Schlechtwetter wäre dann sowieso wieder ein eigenes Kapitel… Empfehlenswert wäre auf alle Fälle noch, dass der Betrieb ein Treuhandkonto für die Buak einrichtet, weil sonst wird alles noch umständlicher…
Es ist eine monatliche Meldung zum machen: monatlich wird die Zuschlagsverrechnungsliste von der Buak ausgesandt und eine Meldeliste ist auszufüllen. Die Meldungen kann man auch über das portal auf http://www.buak.at mittels Zugangscode machen. Es werden über http://www.buak.at auch Seminare angeboten – wäre kein Fehler falls du noch weitere BUAK-Kunden dazubekommst.
Abfertigung alt wird nicht über die LV gerechnet, sondern von der Buak berechnet & ausbezahlt. Geht den Lohnverrechner nix an.
Liebe Grüße, Andrea
5.6.2009 um 10:02 Uhr #21527Liebe Andrea,
Danke für die Info´s. War sehr hilfreich.
BUAG Schulung ist schon vereinbart 🙂 Die sind echt nett und hilfreich.
Schönen Tag
Katarina -
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