Bruttobezug – Nachzahlung

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  • #15251

    Hallo!

    Ich habe ein dummes Problem:

    bei uns hat am 15.6. ein neuer Mitarbeiter begonnen – Bruttobezug somit nur die Hälfte. Jetzt kam gestern die Geschäftsführung zu mir und meinte, obwohl er nur ein halbes Monat hier arbeitete, bekommt er trotzdem das Gehalt für ein ganzes Monat. Was mache ich denn nun mit diesem Mitarbeiter? Ist es rechtlich ok, wenn ich den Juni aufrolle und ihm 100% (obwohl er nur die Hälfte der Zeit da war) seines Gehaltes zuzüglich der Sonderzahlungen (für die 1. Hälfte des Junis) nachzahle? Mit Einmalprämie darf ich es leider nicht machen…

    Bitte um Auskunft…
    Danke!
    lg Konni

    #21755

    Hallo Konni,

    was sollte dagegen sprechen? Nachzahlungen für das laufende Jahr sind immer aufzurollen, warum also nicht in diesem Fall? Ist ja nicht verboten, jemandem mehr zu zahlen als eigentlich vereinbart war. Jedenfalls solange man die Abgaben dafür ordnungsgemäß entrichtet. Die Nachzahlung einer Sonderzahlung gehört steuerlich jedoch eigentlich in den Monat der Auszahlung und nicht aufgerollt.

    LG
    Mathias

    #21756

    ich dachte nur, dass es ja bei einer Prüfung „komisch“ ausschauen muss, wenn der für ein halbes Monat genau das selbe bekommt wie für alle darauffolgenden Monate.
    Am kritischten bin ich allerdings bei den Abgaben zur SV. Der DN verdient weit über die Höchstbeitragsgrundlage, somit führe ich anstatt der EUR 726 (fürs ganze Monate) nur die Hälfte ab… Ob mir da nicht wer bei einer Prüfung Umgehung vorwerfen wird?????

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