Brille für Bildschirmarbeit

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    Beiträge
  • #13340

    Ein Mitarbeiter hat einen Kostenbeitrag für eine Bildschirmbrille beantragt.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie so ein Fall in der Praxis gehandhabt wird? Verlangt man eine Bestätigung vom Arzt, dass eine „normale“ Brille nicht ausreicht?

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    E.

    #17393

    Wir lassen uns auf der Rechnung des Optikers bestätigen, dass es eine Bildschirmbrille ist.

    Außerdem muss unser Betriebsarzt die Freigabe dazu geben.

    Hoffe damit geholfen zu haben

    Natalia

    #17394

    und wie wird das abgerechnet? -Sachbezug und voll pflichtig?

    LG Nika

    #17395

    Aufwendungen des Arbeitgebers für Bildschirmbrillen sind i.d.R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, wenn eine solche Brille notwendig ist (BMF Schreiben 03.02.2000 StEK § 4 Betriebliche Ausgabe Nr. 515).

    Hoffe damit geholfen zu haben.

    lg natalia

    #17396

    Kannst du mir bitte noch sagen wo ich das finden kann? 😳

    Übrigens danke für die prombte antwort

    LG NIka

    #17397
    #17398

    herzlichen Dank

    #17399
    Martin
    Teilnehmer

    liebe kollegInnen!

    wenn die rechnung auf den dienstnehmer ausgestellt wurde und der dienstnehmer erhält die rechnung vom dienstgeber refundiert, kann die mehrwertsteuer (vorsteuer) nicht geltend gemacht werden.
    d.h. der optiker soll die rechnung auf den dienstgeber ausstellen – so ist die bildschirmbrille gleich günstiger. 🙂

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