BMGL MV Präsenzdienst

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre von Martin.
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  • #14510

    Liebe Forumsgemeinde!
    Ein Mitarbeiter beendet am 31.03.08 seinen Präsenzdienst und tritt am 07.04.08 wieder seinen Dienst im Unternehmen an.
    Die Anmeldung bei der GKK erfolgt mit 07.04.08

    Meine Frage: werden die 6 Tage vom 01.04.-06.04. für die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage MV herangezogen?

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Berta

    #20121
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Berta!

    Präsenzdienst ist vorbei. Deshalb sehe ich diese Zeit wie „unentschuldigtes Fernbleiben ohne Entgelt. Deshalb keine MVK.

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