Bitte Hilfe!!! Jahresboni und Spitzenprovision

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  • #16129

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,
    also bezüglich Prämien hat es in letzter Zeit ja immer ein hin und her gegeben das ich mich nicht mehr wirklich auskenne und ich hoffe, von
    euch ein paar Tipps bzw. Ratschläge zu meinen Prämienauszahlungen zu erhalten.
    Jahresboni: wir haben DN die erhalten nach Errechnung der Bilanz, bei 100% Zielerr. ein Jahresboni (ohne Formel 7, machen wir nicht).
    Diese Boni erhalten sie im nachfolgenden Jahr nach dem 15.02.. Ich würde diese Prämie SV-SZ und LSt.SZ §67Abs.1u.2 abrechnen. Was sagt ihr dazu?
    Dann haben wir noch die Provisionen. Unsere Ma erhalten monatl. ein Akonto und der Rest der Provision (Spitzenprov.) wenn das Ziel erreicht wird, erhalten sie im
    darauffolgenden Jahr, nach dem 15.02.. Ich würde diese Prov. als SV-SZ sehen?? bin mir da gar nicht sicher und ebenfalls Lst.SZ §67Abs.1u.2 (da bin ich mir auch überhaupt nicht sicher) abrechnen.
    Ich bitte euch, mir eure Meinung dazu zu posten, denn ich will das wirklich richtig machen.
    Vielen lieben Dank im Voraus,
    liebe Grüße
    Tina

    #23809

    Hallo Tina!

    Bin leider mit der Antwort spät dran, momentan zu starke Auslastung.
    Vielleicht hilft’s aber noch:
    Deine Jahresboni sind sicher so O.K., wenn auch (theoretisch, wird in der Praxis kaum gemacht) die SV aufzurollen wäre (ins Vorjahr). Wenn die GKK deine Vorgangsweise immer akzeptiert hat, lasse es daher bitte so.

    Die Provisionsspitze jedoch ist lohnsteuerlich jedoch nicht korrekt. Dem Grundsatz nach wäre es ein laufender Bezug, d.h. bei Auszahlung bis 15.2. Aufrollung ins Vorjahr, bei Zahlung nach dem 15.2. muss man unterscheiden zwischen „willkürlicher“ und „unwillkürlicher“ Nachzahlung.
    Willkürlich = laufender Bezug im Auszahlungsjahr (sechstelerhöhend)
    Unwillkürlich = Besteuerung als NZ (1/5 pauschal frei, 4/5 pflichtig) natürlich ohne Sechstelerhöhung

    LG

    #23810

    Hallo,
    vielen vielen lieben Dank für die ausführliche Auskunft und Hilfe!
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,
    liebe Grüße Tina und danke nochmals 🙂

    #23811

    Hallo Tina!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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