Hallo Tina!
Bin leider mit der Antwort spät dran, momentan zu starke Auslastung.
Vielleicht hilft’s aber noch:
Deine Jahresboni sind sicher so O.K., wenn auch (theoretisch, wird in der Praxis kaum gemacht) die SV aufzurollen wäre (ins Vorjahr). Wenn die GKK deine Vorgangsweise immer akzeptiert hat, lasse es daher bitte so.
Die Provisionsspitze jedoch ist lohnsteuerlich jedoch nicht korrekt. Dem Grundsatz nach wäre es ein laufender Bezug, d.h. bei Auszahlung bis 15.2. Aufrollung ins Vorjahr, bei Zahlung nach dem 15.2. muss man unterscheiden zwischen „willkürlicher“ und „unwillkürlicher“ Nachzahlung.
Willkürlich = laufender Bezug im Auszahlungsjahr (sechstelerhöhend)
Unwillkürlich = Besteuerung als NZ (1/5 pauschal frei, 4/5 pflichtig) natürlich ohne Sechstelerhöhung
LG