Bildungskarenz + Schwangerschaft

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Bildungskarenz + Schwangerschaft

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • #15351
    personalverrechner
    Teilnehmer

      Hallo,

      eine Dienstnehmerin ist per 1.8.2011 für ein Jahr in Bildungskarenz gegangen.

      Nun ist sie schwanger. Errechneter Geburtstermin ist der 10.05.2012.

      Nun meine Fragen:

      Müssen wir als DG die Arbeits- und Entgeltbestätigung senden? Und wenn ja, welche Bemessungsgrundlage (vor Beginn Bildungskarenz)?
      Während dem MSch entsteht Urlaubsanspruch. Hat sie trotz Bildungskarenz hier auch Anspruch auf UR?

      Danke für deine Antwort!

      #21959

      Hallo!

      Befand sich eine Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Beginns des
      Wochengeldanspruches in Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeldleistung
      durch das Arbeitsmarktservice (AMS), so ist das
      Wochengeld so zu bemessen, dass es aus dem durchschnittlichen
      „Arbeitsverdienst“ der letzten 13 unmittelbar vor dem Antritt der
      Bildungskarenz gelegenen Wochen zu bilden wäre (zuzüglich anteilige
      Sonderzahlungen). Dies ergibt sich aus der Bestimmung des § 41 Abs .1 Satz
      2 AlVG iVm § 162 Abs. 3 und 4 ASVG.

      In diesem Sinne wäre daher eine A + E für Wochengeld zu übermitteln.

      § 12 Abs. 3 AVRAG regelt den Fall eines Beschäftigungsverbotes innerhalb der Bildungskarenz:

      (3) Für die Dauer eines in eine Bildungskarenz fallenden Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 oder 5 MSchG, einer Karenz nach dem MSchG oder Väter-Karenzgesetz (VKG), BGBl. Nr. 651/1989, oder anderen gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften, eines Präsenzdienstes gemäß § 19 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, oder eines Zivildienstes gemäß § 6a des Zivildienstgesetzes, BGBl. Nr. 679/1986, ist die Vereinbarung über die Bildungskarenz unwirksam.

      Somit ensteht für mich völlig unstrittig ein Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes.

      LG

      #21958
      personalverrechner
      Teilnehmer

        Hallo Roland,

        herzlichen Dank für deine schnelle und ausführlich erklärte Antwort!

        LG

        #21963
        personalverrechner
        Teilnehmer

          Hallo,

          ich war vor ein paar Tagen auf einem Seminar und ich habe dort folgendes gehört:

          Die Arbeitnehmerin befindet sich zur Zeit des Beginns des absoluten Beschäftigungsverbotes in Bildungskarenz.
          Wochengeldbezug: Weiterbildungsgeld erhöht um 80%
          OGH 10 ObS 29/10s vom 19.10.2010

          Das würde doch bedeuten, dass der Arbeitgeber keine Arbeits- und Entgeltbestätigung schicken muss.

          Freundliche Grüße!

          #21960

          Hallo!

          Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Bildungskarenz im Anschluss an eine „normale Mutter- oder Väterkarenz“ vereinbart wurde!
          (siehe genau dieses Judikat!)
          Möglicherweise hat das der/die Vortragende nicht erwähnt (hoffentlich war’s nicht ich selbst!).

          LG

          #21962
          personalverrechner
          Teilnehmer

            Hallo Roland,

            danke für die Antwort.

            In unserem Fall war die DN vor der Bildungskarenz nicht in Karenz, sondern war als Teilzeitkraft beschäftigt. Für uns gilt diese Judikatur also nicht. Wir werden eine A+E senden müssen.

            Ich war auf einem WIFI-Seminar und der Trainer hatte auch deine Initialien – vielleicht ist es Zufall oder du warst es wirklich.

            LG

            #21961

            Hallo personanverrechner!

            Dann wars wohl tatsächlich ich – dachte, dass ich’s überall erwähnt habe, sorry!

            LG

          Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
          • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.