Bildungkarenz

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  • #15212

    Hallo zusammen,

    ich habe eine DN, mit der ab 01.10.09 Bildungskarenz vereinbart wird.
    Dauer bis 30.06.2010, die geforderte Stundenanzahl wird erfüllt, soweit ist alles ok.
    ABER: wie schauts mit dem Kündigungsschutz aus? Ich finde im Internet nichts wirklich aussagekräftiges, mir liegt eine Mustervereinbarung vor, in der steht, dass seites DG für 28 Wochen auf das Kündigungsrecht verzichtet wird, andererseits lese ich auch immer wieder, daß kein besonderer Kündigungsschutz besteht…. ?!?! Ich gehe mal davon aus, daß die Kündigungsfrist sich trotz der Unterbrechnung nach der erbrachten „Vordienstzeit“ richtet oder?
    AK und AMS treffen keine wirklich definierbare Aussagen 🙁

    Vielleicht kennt jemand die Thematik und kann mir hierzu was sagen

    Danke und LG
    Martha

    #21674

    Liebe Martha!

    Einen „besonderen“ (gesetzlichen) Kündigungsschutz während der Bildungskarenz gibt es nicht.
    Und da die Bildungskarenz bei den dienstzeitabhängigen Ansprüchen NICHT angerechnet wird, ist auch die Dienstzugehörigkeit (wegen der Kündigungsfrist) bis zum Tag vor Beginn der Bildungskarenz zu berechnen.

    LG

    #21675

    Hallo Roland,

    Danke Herr Professor 🙂

    Ich schmeiß wie besprochen auch die KV Vorrückung aus der Vereinbarung und dann sollte das passen.

    „Abmeldung“ ging wie noch mal schnell?
    Ende Entgelt: 30.06. in dem Fall
    Ende Beschäftigung: Bildungskarenz oder leer lassen?
    Ende BV 30.06.

    stimmt das so?

    Bitte – Danke nochmal

    LG
    Martha

    #21676

    Hallo Martha!

    Ende Beschäftigung bleibt leer, da ja das DV aufrecht bleibt.

    Der Rest passt so!

    LG

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