Hallo zusammen,
ich habe eine DN, mit der ab 01.10.09 Bildungskarenz vereinbart wird.
Dauer bis 30.06.2010, die geforderte Stundenanzahl wird erfüllt, soweit ist alles ok.
ABER: wie schauts mit dem Kündigungsschutz aus? Ich finde im Internet nichts wirklich aussagekräftiges, mir liegt eine Mustervereinbarung vor, in der steht, dass seites DG für 28 Wochen auf das Kündigungsrecht verzichtet wird, andererseits lese ich auch immer wieder, daß kein besonderer Kündigungsschutz besteht…. ?!?! Ich gehe mal davon aus, daß die Kündigungsfrist sich trotz der Unterbrechnung nach der erbrachten „Vordienstzeit“ richtet oder?
AK und AMS treffen keine wirklich definierbare Aussagen 🙁
Vielleicht kennt jemand die Thematik und kann mir hierzu was sagen
Danke und LG
Martha