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- Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre, 9 Monate von Martin.
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16.2.2010 um 8:40 Uhr #15442
Unsere Firma bietet den Mitarbeitern an, einen Teil der Kosten für eine Bildschirmbrille (=spezielle Sehhilfe, die nur für die Arbeit am Bildschirm verwendbar ist) zu übernehmen. Ist dieser Kostenbeitrag als Sachbezug, Lst. und SV-pflichtig, in die Lohnverrechnung aufzunehmen oder als ? Danke für die Info.
LG
17.2.2010 um 20:55 Uhr #22184MartinTeilnehmerServus!
Dazu hat es schon einen Beitrag gegeben, den ich hier hinein kopiere.
lg
MartinBrille für Bildschirmarbeit
Beitragvon Eveline am 06.02.2006 19:22
Ein Mitarbeiter hat einen Kostenbeitrag für eine Bildschirmbrille beantragt.Kann mir jemand einen Tipp geben, wie so ein Fall in der Praxis gehandhabt wird? Verlangt man eine Bestätigung vom Arzt, dass eine „normale“ Brille nicht ausreicht?
Vielen Dank für die Unterstützung!
E.
Eveline
Beiträge: 1
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* Mit Zitat antwortenBeitragvon Natalia am 13.02.2006 16:15
Wir lassen uns auf der Rechnung des Optikers bestätigen, dass es eine Bildschirmbrille ist.Außerdem muss unser Betriebsarzt die Freigabe dazu geben.
Hoffe damit geholfen zu haben
Natalia
Natalia
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* Mit Zitat antwortenBeitragvon Kücken am 28.09.2006 09:27
und wie wird das abgerechnet? -Sachbezug und voll pflichtig?LG Nika
Kücken
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* Mit Zitat antwortenBeitragvon Natalia am 28.09.2006 09:52
Aufwendungen des Arbeitgebers für Bildschirmbrillen sind i.d.R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, wenn eine solche Brille notwendig ist (BMF Schreiben 03.02.2000 StEK § 4 Betriebliche Ausgabe Nr. 515).Hoffe damit geholfen zu haben.
lg natalia
Natalia
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* Mit Zitat antwortenBeitragvon Kücken am 28.09.2006 10:06
Kannst du mir bitte noch sagen wo ich das finden kann? 😳Übrigens danke für die prombte antwort
LG NIka
Kücken
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* Mit Zitat antwortenBeitragvon Natalia am 28.09.2006 10:53
habe es unter dieser Adresse gefunden:http://www.lexonline.info/lexonline2/li … 4a7e8e6e74
lg natalia
Natalia
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* Mit Zitat antwortenBeitragvon Kücken am 28.09.2006 11:30
herzlichen DankKücken
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* Mit Zitat antwortenRe: Brille für Bildschirmarbeit Mehrwertsteuer
Beitragvon Martin am 03.08.2009 09:25
liebe kollegInnen!wenn die rechnung auf den dienstnehmer ausgestellt wurde und der dienstnehmer erhält die rechnung vom dienstgeber refundiert, kann die mehrwertsteuer (vorsteuer) nicht geltend gemacht werden.
d.h. der optiker soll die rechnung auf den dienstgeber ausstellen – so ist die bildschirmbrille gleich günstiger. 🙂Martin
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