Hallo Liebe Leute der Personalverrechnung!
Nach stundenlangen Telefonaten und hunderttausendmal verbunden werden bei der WGKK und der ARbeiterkammer Wien. Hat irgendwer schon den Fall gehabt „Bildschirmbrille“! Der Dienstnehmer eines Klienten von uns hat eine Bildschirmbrille vom Augenarzt verschrieben bekommen! Der DG ist verpflichtet diese zu bezahlen, die WGkK bezahlt keinen Kostenersatz; nur muss ich das abrechnungstechnisch irgendwie bei der Dienstnehmerin berücksichtigen! Lt. Info AK Wien SV +LSt frei?!? ist wie ARbeitsmittel zu behandeln?!? Lt. Info Fachliteratur LSt, DB, DZ pflichtig und Sv-rechtlich soll man sich an die GKK wenden, nur diese weiß selber nicht wie ich vorzugehen habe!?!? Bitte um HILFE Danke!
lg
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