Bildschirmbrille

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  • #13729

    Werte Kolleginnen und Kollegen,

    Brauche dringend Auskunft, wie Bildschirmbrillen abgabenmäßig zu behandeln sind. Bei einem Seminar habe ich gehört, dass es wie ein Sachbezug SV- und LSt-pflichtig ist, jedoch kann ich nichts schriftliches finden, dass diese Aussage untermauert.

    Lieben Dank, N.

    #18350
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Grundsätzlich sind Arbeitsmittel und Mittel des Arbeitsschutz nicht SV und LSt pflichtig.
    Außer sie gehen in das Eigentum des Dienstnehmers über.
    Deshalb: Die Bildschirmbrille bleibt im Eigentum des Dienstgebers.
    Ein prozentueller Sachbezug für Benutzung in der Freizeit ist mir nicht bekannt.
    Bei Austritt des Dienstnehmers aus dem Unternehmen, falls die Bilschirmbrille in sein Eigentum übergeht, nimmt man wohl „den Mittelwert des Verbrauchsorts“ als Kaufpreis oder Sachbezug.

    Einzige Ausnahme für einen sofortigen Sachbezug könnte eine Brille mit Luxuskomponente sein. Z.B. Fassung für € 500,- Ob, und ab welchem Wert dies zutrifft beantwortet Dir Dein Finanzamt mit einer Anfrage nach § 90 EStG.

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