Bezugsumwandlung

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  • #13626

    Hallo,

    In unserer Firma wird jetzt darüber diskutiert, ob den Mitarbeitern nicht die Möglichkeit einer Bezugsumwandlung in eine Versicherung gegeben werden sollte. Es sollten vom Lohn/Gehalt monatlich € 25,– an eine Versicherung eingezahlt werden.

    Was habe ich als Lohnverrechner dabei zu beachten????

    Kürzung Lohn/Gehalt um € 25,–.
    SV-Pflicht jedoch vom vollen Brutto incl. der € 25,–
    Lohnsteuer Frei
    DB-DZ ??
    Kommunalsteuer ??
    Jahressechstel ??
    Sonderzahlungen incl. der € 25,– ??
    Anführen am Jahreslohnzettel unter sonstige steuerfreie Bezüge ??

    Was ist dabei sonst noch zu beachten?

    Ich habe darin leider überhaupt keine Erfahrung, darum wäre ich über Antworten sehr dankbar.

    Veronika

    #18119

    Hallo Veronika!

    Die Zukunftssicherung muß allen Mitarbeitern angeboten werden um steuerbegünstigt zu sein.

    DB/DZ frei
    KommSt frei
    Da ja nur ein Teil – eben diese 25,– EUR „umgewandelt wird“ gehört es auch ins Jahressechstel,.
    SZ incl. der EUR 25,–
    Es muß unbedingt auf dem Lohnkonto gesondert aufscheinen.

    Wo es am Lohnzettel angeführt wird, kann ich dzt. nicht genau sagen- schreibe von zu Hause aus.
    Falls kein anderer Forumsteilnehmer dir zwischenzeitlich weiterhilft, werde ich mich am Montag nochmals melden.

    Wenn ein DN ausscheidet, der die Zukunftsvorsorge hat, muß die Versicherung verständigt werden, dass vom DG der Betrag nicht mehr überwiesen wird. Der DN hat die Möglichkeit, privat weiter einzubezahlen.

    Zu achten ist auch auf bezugsfreie Zeiten von diesen Mitarbeitern oder bei Pfändung auf das Existenzminimum.
    In diesem Fall am Besten mit dem jeweiligen Mitarbeiter zu sprechen und eine Vereinbarung zu treffen.

    LG Elisabeth

    #18120

    Hallo Veronika!

    Auf dem L16 ist die Zukunftsicherung wie du bereits geschrieben hast unter sonstige steuerfeie Bezüge anzuführen.

    LG Elisabeth

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