Hallo Roland!
Danke für deine Antwort.
Ich glaube, ich habe es leider noch immer nicht kapiert.
Unsere Arbeiter erhalten für U, KSt, Ft nach dem Ausfallsprinzip nicht mehr Stunden sondern einen höheren Stundensatz.
Muss ich dann in den ersten 3 Monaten den höheren Stundensatz nehmen, obwohl der MA noch keine 3 Monate im Betrieb ist? Also einen Durchschnitt von der bisher zurückgelegten Dienstzeit rechnen oder „nur“ den normalen Stundensatz hernehmen?
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. 🙂
Tut mir leid, dass ich so dumm frage, aber mir kann niemand eine genaue Auskunft diesbezüglich geben und dieses Forum ist meine letzte Rettung.
Herzlichen Dank bereits im Voraus.
Liebe Grüße
Martina