Bezahlung höheres Taggeld als KV

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von Roland.
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  • #15774
    WLP

    Liebe Forumsmitglieder!

    Der KV Ang. allg. Gewerbe sieht ja Taggelder in gekürzter Form vor als lt. § 26. Wie sieht es aus wenn eine Dienstreise mehr als 11 Stunden (ohne Nächtigung) dauert? Der KV sieht nur Euro 15,48 vor. Wenn ich aber trotzdem die 26,40 bezahle ist dann der Mehrbetrag pflichtig oder trotzdem frei.

    LG
    WLP

    #22963

    frei.

    m.f.g.

    #22962

    Hallo!

    Da müssen wir dringend differenzieren:

    In der „Anfangsphase“ (5 oder 15 Tage, bei einer „großen“ DR 6 Monate) können wir auf EUR 26,40 „nicht steuerbar“ (also: frei) aufstocken gem. § 26 Z4.
    Nach der Anfangsphase brauchen wir für die Steuerfreiheit gem. § 3 Abs. 1 Z16b den Anspruch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift – haben wir hier auch, aber nur bis zur Höhe von EUR 15,48. Daher ist ab diesem Zeitpunkt die Aufstockung auf EUR 26,40,also EUR 10,92 (leider) pflichtig in allen Abgaben.

    LG

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