Betriebszugehörigkeit + Jubiläum

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  • #16334

    Hallo,

    bei uns werden 10 Monate der 1. Karenz beim Jubiläum angerechnet. Dies gilt nach einer 3jährigen Betriebszugehörigkeit.
    Bei der 3jährigen Betriebszugehörigkeit wird da der Mutterschutz und die Karenz miteinberechnet?

    Bsp: Mitarbeiterin Eintritt: 1.8.2011 Beginn Mutterschutz: 10.3.13. Karenz voraussichtlich von 6.5.2013 bis 10/2014.

    Werden bei diesem Beispiel die 10 Monate Karenz bei der Betriebszugehörigkeit einberechnet? Oder erst wenn die Mitarbeiterin 3 Jahre durchgehend gearbeitet hat und dann erst in Mutterschutz/Karenz geht?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    lg
    Angie

    #24245

    Es wird nur angerechnet was aufgezählt wird, daher Kündigungsfrist, Krankheitsfall, Urlaubsausmaß, was die erste Karenz und bis zu 10 Monaten betrifft.
    Ein Blick in den KV lohnt aber, mir ist einer bekannt, der geht über die 10 Monate weit hinaus.

    Mutterschutz wird eingerechnet. Immer. Voll. Wird in diese 3 Jahre hinzugerechnet, kann damit über diese drei Jahre also kommen.

    Für Jubiläum so wie ich es deute, Mutterschutz ja, Karenz nein, es sei denn es steht im KV oder in dieser Vereinbarung ganz klar, dass die ersten 10 Monate oder gar nocht mehr, hinzugerechnet werden.

    #24246

    Hallo,
    vielen Dank für deine Hilfe.
    Im KV steht: Nach einer 3jährigen Betriebszugehörigkeit sind Zeiten des Karenzurlaubes nach § 15 Mutterschutzgesetz i.d. Fassung des BGBl. I Nr. 53/2007 bis zu 10 Monate aufe alle Rechte, die sich nach der Dienstzeit richten, anzurechnen. Diese Anrechnung bezieht sich nur auf einen Karenzurlaub.
    lg

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