Betriebsurlaub

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  • #15087

    Hallo!
    Eine kurze Frage: unser Chef will für heuer einen Betriebsurlaub von 1-2 Wochen im Sommer „einführen“. Jetzt steht überall und in allen Berichten, das muss rechtzeitig genug angekündigt werden. Was ist rechtzeitig? Er will ihn im Juli durchführen, das ist nicht mehr rechtzeitig, oder?

    Wir haben keinen Vermerk bei uns im Dienstvertrag – muss er wirklich die Zustimmung von allen DN einholen (es gibt bei uns keinen Betriebsrat)

    lg Konni

    #21422

    Hallo Konni!

    Auf alle Fälle ist eine Urlaubsvereinbarung mit jedem einzelnen Arbeitnehmer notwendig (daran würde sich übrigens auch bei vorhandem Betriebsrat nichts ändern).
    Bezüglich der „Rechtzeitigkeit“ kenne ich keine Frist, obwohl es mittlerweile schon ein bisschen spät ist, das Thema anzugehen.
    Allerdings, wenn alle AN zustimmen, sehe ich absolut kein Problem.

    Siehe zu diesem Thema u.a. ASoK 11/2002 sowie PV-Info Juni 2006.

    LG

    #21421

    Herzlichen Dank! Für mich wäre die Regelung eine Katastrophe, weil mein Jahresurlaub mit 25 Tagen schon verbraucht/verplant ist (und auch von ihm genehmigt). Für mich wärs ein Urlaubsvorgriff auf den Urlaub, den ich im Juni 2010 erst bekomme…

    Aber nochmals: herzlichen Dank! 🙂

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