Betriebsurlaub

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  • #13302

    Kann mir jemand diese Frage beantworten:
    Eine Ärztin hat eine Angestellte. Die Ordination soll im August für 3 Wochen wegen Urlaubs gesperrt werden.
    Die DN hat in diesem Urlaubsjahr bereits 1 Wo Urlaub konsumiert und hat nun für Mai weitere 2 Wochen beantragt.
    Das heisst, es bleiben für August keine 3 Wochen mehr übrig.
    Muss der DG die 2 Wochen im Mai bewilligen?
    (Es gibt keine Betriebsvereinbarung in der bestimmt wird, dass es einen 3-wöchigen Betriebsurlaub gibt).
    …Danke für die Hilfe! …. Uschi..

    #17333

    Hallo Uschi,

    ein Betriebsurlaub kann nur mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden oder schon im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Man kann die Dienstnehmerin nicht zwingen 3 Wochen Urlaub im August zu konsumieren. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass der Urlaub im Mai genehmigt wird und vom Betriebsurlaub 1 Woche der Arbeitgeber übernimmt 🙂

    Liebe Grüße
    Claudia

    #17334
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Uschi!

    Laß Deiner Kreativität freien Lauf:
    Wenn der Dienstgeber die Urlaubsansuchen des Dienstnehmers ablehnt, dauert es recht lange bis der Dienstnehmer sich Urlaub erzwingen kann.
    Mit dieser „Rute im Fenster“ sollte es zu einer Einigung kommen.

    Was hältst Du von folgender Variante:
    Der Dienstgeber kündigt den Dienstnehmer und macht eine Wiedereinstellungsvereinbarung bzw. Wiedereinstellungszusage.
    Aufpassen im Falle von Abfertigung „alt“, AMS, Malus.
    Weiters solltest Du bei einer Kündigung auch sicher sein, daß Dein Dienstnehmer nachher wieder kommt. (Siehe auch Saisonarbeiter)

    Grüße

    Martin

    P.S. Im KV für Angestellte bei Ärzten und Labors gibt es € 75,- monatlich Gefahrenzulage LSt frei, SV-pflichtig für Vollzeitkräfte bei Kontakt mit Blut, Sekret, Speichel etc.
    Bei Röntgenärzten noch höher. 💡

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