Liebe Uschi!
Laß Deiner Kreativität freien Lauf:
Wenn der Dienstgeber die Urlaubsansuchen des Dienstnehmers ablehnt, dauert es recht lange bis der Dienstnehmer sich Urlaub erzwingen kann.
Mit dieser „Rute im Fenster“ sollte es zu einer Einigung kommen.
Was hältst Du von folgender Variante:
Der Dienstgeber kündigt den Dienstnehmer und macht eine Wiedereinstellungsvereinbarung bzw. Wiedereinstellungszusage.
Aufpassen im Falle von Abfertigung „alt“, AMS, Malus.
Weiters solltest Du bei einer Kündigung auch sicher sein, daß Dein Dienstnehmer nachher wieder kommt. (Siehe auch Saisonarbeiter)
Grüße
Martin
P.S. Im KV für Angestellte bei Ärzten und Labors gibt es € 75,- monatlich Gefahrenzulage LSt frei, SV-pflichtig für Vollzeitkräfte bei Kontakt mit Blut, Sekret, Speichel etc.
Bei Röntgenärzten noch höher. 💡