Ich habe derzeit folgendes Problem:
Ein Betrieb wird mit 1.6.09 verkauft und von einem neuen Unternehmer übernommen. Somit liegt eine Übernahme gemäß AVRAG vor. Die Dienstverhältnisse werden teileweise übernommen und mit einigen Mitarbeitern wurde eine einernehmliche Lösung per 31.5.09 vereinbart.
Mit einer Mitarbeiterin, die bereits über 25 Jahre bei dieser Firma beschäftigt ist, hat man folgendes vereinbart:
einvernehmliche Lösung mit 31.5.2009, Bezahlung der gesamten Abfertigung (mit 6% Lohnsteuer) und ab 1.6.09 ein neues Dienstverhältnis mit dem neuen Unternehmer. Ist dies arbeitsrechtlich bzw. steuerrechtlich überhaupt möglich?
Herzlichen Dank!