Betriebsübergang AVRAG?

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  • #15620

    Liebe LohnverrechnerInnen!

    Ich habe ein verzwicktes Problem: bei uns soll die Putzabteilung outgesourct werden, die Putzdamen sollen nicht mehr über die eigene Payroll laufen. Die Firma, die die Fremdreinigung übernehmen würde, würde auch 3 der 4 Putzdamen übernehmen. Wir würden die 3 komplett endabrechnen, unsere Damen kommen aber von einem Kollektivvertrag in einen (schlechteren) anderen KV. Meine Frage wäre nun: Fallen diese 3 Damen unter das AVRAG und müssen 1 Jahr lang nach dem besseren KV bezahlt werden?
    Das AVRAG spricht im §4 von Betriebsübergang, §3 definiert einen Betriebsübergang auch, wenn Betriebsteile an einen anderen Inhaber übergeben werden. Würdet ihr sagen, dass das ein Betriebsübergang ist? Oder einfach nur eine Kündigung und ein „normaler“ Beginn in einer anderen Firma?

    Ich danke schon mal im Voraus für Antworten. 😉
    lg Konni

    #22638

    Hallo Konni!

    Schwer zu sagen, am besten nimmst du in solchen Fällen eine Beratung in Anspruch.
    Tendenziell würde ich da schon von einem (Teil-)Betriebsübergang sprechen.

    LG

    #22636

    Konni!

    Auf Alle Fälle Betriebsübergang nach der europäischen Richtlinie, die im AVRAG niedergeschrieben ist. Dabei übernimmt der neue DG alle Rechte und Pflichten. Ferner ein Jahr keine Kündigung die aufgrund des Betriebüberganges zurückzuführen ist. Es tritt die Eintrittsautomatik ein

    LG

    #22637

    Oh, danke für die schnellen Antworten!!!
    lg Konni

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