Betriebsübergang

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  • #13647

    Hallo!
    Von einem Unternehmen mit ständig 50 Mitarbeitern wird ein Teilbetrieb abgespalten (eigene GmbH, etc.). Vom Betriebsübergang sind ca. 15 Mitarbeiter(innen) betroffen.
    Hat eine Mitarbeiterin des neuen Betriebes Anspruch auf Elternteilzeit, wenn diese bereits im „alten“ Unternehmen beschäftigt war ❓

    Hubert

    #18159
    Martin
    Teilnehmer

      Servus!

      Wenn die Dienstnehmerin nach der Abspaltung in Elternteilzeitkarenz den Antrag abgibt, sehe ich den Anspruch als nicht gegeben, da die neue GmbH weniger als 20 Mitarbeiter hat.

      Sollte die Mitarbeiterin schon vor der Abspaltung in E-Karenz sein, sehe ich den Anspruch „mit allen Rechten und Pflichten“ auf den neuen Dienstgeber übergegangen.

      #18160

      Hallo Martin,

      danke für deine Sichtweise, klingt logisch!
      Bleibt für mich noch eine Frage offen:
      Sollten die betroffenen Mitarbeiter(innen) im Rahmen der Informationspflicht gem. § 3a AVRAG im Vorhinein speziell auf diesen Umstand hingewiesen werden (soziale Folgen,..) ?

      Gruss
      Hubert

      #18161
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Hubert!

        Da bin ich überfragt. 🙁
        Am besten fragst Du bei der Wirtschaftskammer nach, oder vielleicht gibt es ein weiters Posting im Forum.

        Grüsse
        Martin

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