Betriebsrat

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  • #14418
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe heute ein Problem, welches nicht wirklich in dieses Forum passt. Leider weiß ich nicht, wen ich sonst fragen kann. Die WKO gibt mir diesbezüglich leider keine Antwort, da es sich in diesem Fall um einen Verein handelt.

    Der Verein hat neuerdings einen Betriebsrat. Nun möchte der Dienstgeber für alle neuen Dienstnehmer eine Betriebsvereinbarung machen.
    Der Betriebsrat besteht aus 2 Mitgliedern, wovon einer für die Änderung ist und der andere dagegen.

    Was kann der DG jetzt tun? Kann er die neue BV trotzdem einführen, oder nicht?

    Ich hoffe es ist jemand unter euch, der sich mit solchen Dingen auskennt!? 😥

    #19907

    Hallo Dani!

    Ich habe dir den § 68 aus dem ArbVG reinkopiert:

    § 68. (1) Der Betriebsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

    (2) Die Beschlüsse werden, soweit in diesem Bundesgesetz oder in der Geschäftsordnung (§ 70) keine strengeren Erfordernisse festgesetzt sind, mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Bei Stimmengleichheit ist die Meinung angenommen, für die der Vorsitzende gestimmt hat. Beschlüsse über die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Besteht ein Betriebsrat nur aus zwei Mitgliedern, kommt ein Beschluß nur bei Übereinstimmung beider Mitglieder zustande.

    (3) Der Beschluß über den Rücktritt des Betriebsrates bedarf der Mehrheit der Stimmen aller Betriebsratsmitglieder.

    Wenn ich das jetzt interpretiere, kann die BV nicht eingeführt werden!
    Vielleicht haben wir aber jemand mit BR-Erfahrung dabei – bitte gebt euren Kommentar dazu ab!

    LG

    #19908
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    ich Danke Dir vielmals für Deine Antwort.

    Also ich finde solche Sachen nie. Wo hast Du nur immer Deine Quellen?

    LG

    Dani

    #19909

    Hallo Dani!

    Sehr gern geschehen.
    Manchmal weiß ich ein paar Dinge, aber bei vielen Problemstellungen hilft oft nichts Anderes als Suche und Recherche.
    Das Internet ist eine wahre Fundgrube dafür.
    Diese Geschichte war für mich auch neu – aber ich hab’s dann relativ schnell gehabt. Ich habe mich in der PV-Info eingeloggt (wenn man Abonnent ist, geht das ja super), bin in die Rechtsquellen (Arbeitsverfassungsgesetz) reingegangen und schon habe ich es gefunden.

    LG und viel Erfolg

    #19910
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    vielen Dank für diesen Tipp.
    Auf die Idee dort zu suchen, bin ich wiedernicht gekommen. Manchmal bin ich einfach zu blöd.

    Aber GOTT SEI DANK gibt es Dich und dieses Forum!!!!!!

    Nochmals vielen Dank.

    Daniela

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