Liebe KollegInnen!
Ausgangslage:
Dienstnehmer in Abfertigung alt, welche keine begünstigte freiw. Abfertigung erhalten können und
DN in Abfertigung neu welche die freiw. Abfertigung nach § 67/10 zum Tarif besteuert bekommen.
Ziel:
Z.B. Gehalt 10.000,- und freiw. Abfertigung 14.000,-
Die freiwillige Abfertigung wäre nach § 67/10 voll besteuert.
Wenn wir nun eine zeitlich limitierte Betriebspension vereinbaren – z.b. 10.000 für 1 Jahr
haben wir Brutto den gleichen Betrag.
SV darf keine anfallen, da das Dienstverhältnis schon beendet ist.
Nur können wir bei der Betriebspension das 13. und 14. Entgelt mit 6 % begünstigt besteuern.
Frage:
Ist eine bei Austritt des DN zeitlich limitierte vereinbarte Betriebspension rechtlich OK?
Seht ihr irgenwo Probleme?
Es darf nicht zu einer Kündigungsentschädigung umgedeutet werden und zusätzliche SV anfallen!
Das Ganze ist mir gestern eingefallen und es gibt keine Literatur… 😉
Freue mich über Statements!
lg
Martin