Betriebsausflug

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  • #14239

    Hallo an alle!

    Ich hab da mal ne ganz „komische“ Frage 😀

    Eine Klientin würde gerne schriftlich wissen, wie das mit einem Betriebsausflug und den Arbeitszeiten aussieht.

    Also: wenn ein Betriebsausflug unter der Woche statt findet, wird diese Arbeitszeit vom DG bezahlt und die DN brauchen Sie nicht einarbeiten. Ich denke auch wenn es z.B. über das Wochenende geht dann sind Samstag und Sonntag Freizeit.
    Zusätzlich würde Sie gerne wissen, wie es mit den DN aussieht die zu Hause bleiben und nicht mitfahren. Müssen die dann arbeiten gehen oder die Zeit einarbeiten oder einen Urlaub konsumieren?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen und mir eine dementsprechende Literatur nennen, da ich leider bis jetzt noch nichts gefunden habe diesbezüglich.
    Liebe Grüße eure vsdg

    #19491
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    Literatur kann ich Dir keine nennen, aber:

    Der Dienstgeber kann den Ausflug anordnen, dann Arbeitszeit.
    Wenn der DN nicht unbezahlt am Wochende teilnehmen will, muß er nach Hause fahren.
    DN die nicht teilnehmen, müssen in die Firma.

    Ich kenne folgenden Satz bei Seminaren:
    „…die Zeit von 8 – 18 Uhr abzüglich einer Stunde Mittagspause gilt als Arbeitszeit….“
    So ist klargestellt welche Zeiten bezahlt werden.

    #19492

    Hallo
    Also in den Firmen wo ich bis jetzt gearbeitet habe war es so.
    Wurde es angeordnet war es Dienstzeit ansonsten mussten Urlaubstage / Gleitzeit genommen werden . Die die nicht mitkamen mussten arbeiten .
    lg

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