Hallo an Alle !! 🙂
Nun habe ich als hiesiges – Forum Neuling – Betroffene auch eine Frage bzgl. der Abfertigung !!
Ich bekomme 1x im Jahr diese Betragsübersicht der „PV“ zugesandt.
Nun möchte ich nach Beendigung des seit Jahren bestehenden Arb.-Verhältnis‘ die „Abfertigung“ (Neu) beantragen. Überall wo man liest (AK / Help.gv.at usw.), wird beschrieben, man erhält nach KÜ ein Schreiben, in dem man wählen kann, wie man eine / die Auszahlung vornehmen möchte – diese habe ich auch bekommen, jedoch nicht v.d. PA, sondern von der VBV Vorsorgekasse … diese hat durch einen minimalen Zahlg’s-Zeitraum des vormaligen Arb-gebers einen nur kleinen Auszahlungsbetrag anzubieten – die PV allerdings einen Betrag, der sich nun sehr wohl rechnet und ich diesen nun auch wirklich gebrauchen könnte !!
Nun zu meinem Problem(chen): NIERGENDS (soweit ICH erlesen konnte) wird ein Beispiel der Auszahlungsmöglkt. durch die / der PA angezeigt !!??!
Hatte oder hat nun evtl. auch jemand bzgl. der „PA“ & Beantragung der Abfertigung zu tun …. kann mir da jemand Tipps geben ???
MUSS ich hier nun vl. selbst die „PA“ anschreiben, oder melden diese sich ggf. auch von selbst ???
Ist die „PA“ überhaupt eine / die Stelle, von der ich meine Abfertigung auf Wunsch ausgezahlt bekomme ??? (Gehe ja davon aus, dass dies die Kasse ist, an die mein nun ehem., letzter Arb.Geber die Zahlungen geleistet hat !??)
Text und Fragen über Fragen 😐 😯 …. aber ich blicke da bald nicht mehr durch ….. UND hoffe auf postitives Feedback von Euch, jene die diesbzgl. eben auch schon ihre Erfahrungen hiermit gemacht haben !!!! ( Da die PA in ihrem schreiben eben auch mitteilt, man hätte frühestens nach 3 Arb.Jahren Anspruch !! ….. aber WIIIEEE ????) :/
Ganz lieben Dank im Voraus an Euch …. mit Hoffnung auf einen Lichtblick der Klärung !!! 😐 🙂