Hallo liebes PV-Info Team,
hatte bisher noch keine Pfändung und hab heute vom Finanzamt einen BESCHEID-PFÄNDUNG U. ÜBERWEISUNG EINER GELDFORDERUNG einer AN bekommen. Aus div Kursen weiß ich, dass im Normalfall eine Drittschuldnererklärung ausgefüllt u. retourniert werden muss. In diesem Fall sieht das ganze ein wenig anders aus. Bekomme eben nur den oben erwähnten Bescheid. Heißt das im konkreten d. ich schon Pfänden muss? Und wenn ja, die AN ist verheiratet (Mann arbeitet) und hat eine 3jährige Tochter. Beim Berechnen des unpfändbaren Betrages muss ich da die Tochter als unterhaltsberechtigte mitberücksichtigen?
Es steht auch in dem Schreiben d. Drittschuldner u. Abgabenschuldner einen Monat nach Zustellung des Bescheides Berufung einbringen können. Müßte ich, wenn ich wirklich schon Pfänden müsste trotzdem den einzubehaltenden Betrag von der Sept.Abrechnung einbehalten und warten ob die AN in Berufung geht?
Danke für Eure Hilfe
Daniela 🙄