Beschäftigung während Zivildienst

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  • #15812

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Ist es möglich, dass ein Zivildiener am Wochenende im Ausmaß einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze angemeldet wird? Kann es hier zu Problemen kommen? Von Seiten des Innenministeriums wurde uns mitgeteilt, dass eine Beschäftigung möglich ist. Gibt es hier sonst noch etwas zu beachten?

    DANKE Tomtom

    #23063

    Wenn es ein anderer Dienstgeber ist, sehe ich kein Problem. Wenn es derselbe Dienstgeber ist, zu dem bereits ein Dienstverhältnis besteht, könnte es ein Problem sein, dass dieser Fall im APSG – anders als etwa im MSchG (§ 15e) – nicht geregelt ist. Ich wüßte aber nicht, wer das auch welchem Grund problematisieren könnte/würde.

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