Liebe Forenteilnehmer!
Ich hab gerade einen etwas komplexeren Fall vor mir liegen und benötige bitte ein paar Tipps von euch:
Ein Dienstnehmer befindet sich seit letztem Jahr bis laufend im Krankenstand. Er hat bei der PVA um Berufsunfähigkeitspension angesucht und diese auch bis 30.09.2016 bewilligt bekommen. Die Bewilligung bzw. der Anspruch auf BUP wurde ihm mit 17.03.2016 gewährt. Daher wurde das Dienstverhältnis schriftlich im beiderseitigen Einvernehmen karenziert (Dauer der Karenz 17.03.2016 – 30.09.2016)
Mit heutigem Tag wurde ein neuerlicher Bescheid ausgestellt, dass die BUP weitergewährt wird.
Bezüglich der Abfertigung:
Der voll Entgeltanspruch hat mit 30.10.2016 geendet. Neuanspruch wäre erst wieder mit April eingetreten. Da aber das Dienstverhältnis karenziert wurde, habe ich keine aktuelle Basis für die Berechnung der Abfertigung:
Frage: muss hier der Betrag vor Ende des vollen Entgelts herangezogen werden?
Bezüglich Urlaubsersatzleistung:
Der Mitarbeiter hat einen sehr hohen Urlaubsrest, welcher 63 Tage beträgt. Kann diese Urlaubsersatzleistung zur Gänze bei Austritt abgerechnet werden? Der Betrag würde nämlich die Höchstbemessung in der Sozialversicherung übersteigen? Wie gehe ich hier am besten vor? Monat für Monat abrechnen oder alles in einem Monat?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
LG Rene