Berücksichtigung der Unterhaltspflichtigen

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von Mathias.
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  • #15952

    Liebe Forums-Mitglieder,
    ich habe eine Frage bezüglich Berücksichtigung der Unterhaltspflichtigen von Pfändungen – ein Mitarbeiter hat einige Pfändungen mit teils hohen Beträgen laufen – so kommt es nun zustande, dass eine Pfändung für die wir in 2005 den Gerichtsbeschluss bekommen haben, erst jetzt zum Abzug kommt. Muss ich nun die Anzahl der damals in der Drittschuldnererklärung angegebenen Unterhaltspflichtigen zur Berechnung heranziehen oder wieviele Unterhaltspflichtige er zum jetzigen Zeitpunkt hat?
    Danke für eure Hilfe!

    #23452

    Hallo,

    natürlich sind die aktuellen Verhältnisse zu berücksichtigen.

    LG
    Mathias

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