Berechtigter vorzeitiger Austritt – Elternteilzeit

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von kalki.
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  • #15845

    Liebe Mitglieder!

    Ich habe einen berechtigten vorzeitigen Austritt abzurechnen, wobei die Dame in Elternteilzeit ist und 7 Stunden Pro Woche beschäftigt ist.
    Ihre Elternzeilzeit endet mit dem 7. Geburtstag des Kindes. ( am 03.09.2013).

    Ist wirklich Kündigungsentschädigung bis 2013 zu zahlen – oder gilt die normale Kündigungsfrist – in diesem Fall 3 Monate zum Quartal?

    Besten Dank für Eure Hilfe!

    #23144

    Hallo Kalki,

    bei Elternteilzeit gilt der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz nur bis 4 Wochen nach Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes, d.h. in Deinem Fall bis zum 3.9.10 plus 4 Wochen. Seither gilt nur die normale Kündigungsfrist, es gibt aber für die restliche Dauer der Teilzeit einen Motivkündigungsschutz. Das bedeutet, daß die Dienstnehmerin die Kündigung bei Gericht anfechten kann, wenn sie glaubhaft macht, daß die Inanspruchnahme der Teilzeit Motiv für die Kündigung war.

    LG
    Mathias

    #23143

    Danke für Deine Hilfe!

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