Berechnung UZ/WR

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  • #13518

    Im KV Eisen-Metall Gewerbe Arbeiter heißt es, dass die Berechnung von UZ/WR 4 1/3 Wochenverdienste ist. Unter Verdienstbegriff steht, dass SEG-Zulagen, Montage-, Schicht- und Nachtarbeiterzulagen sowie Vorarbeiterzuschlag, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden, einzuberechnen sind. Heißt dass, dass ich für die Berechnung von UZ/WR den Stundenlohn hernehme und z.B. die Schichtzulage dazurechne und das Ganze dann X 38,5 X 4,33 nehme.

    Danke für die Anwort.

    LG

    Gudrun Pail

    #17849

    Hallo Gudrun,

    ich würde das an sich auch so sehen.

    Der KV für Arbeiter im Metallgewerbe sieht sowohl den Anspruch auf Urlaubszuschuss (Abschnitt XVII) als auch den Anspruch auf Weihnachtsremuneration (Abschnitt XVIII) in Höhe von 4 1/3 Wochenverdiensten vor.

    Im Abschnitt X wird festgehalten, dass Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag in den Verdienst sind einzubeziehen sind, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden.

    Schöne Grüße,
    Poldi

    #17850

    Hallo Gudrun!

    Habe mir die betreffenden Teile aus dem KV angeschaut – deine Schlussfolgerungen sind mE absolut korrekt.

    Liebe Grüße

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