Hallo,
bei uns gibt es folgendes Problem und ich ersuche um Unterstützung: eine Mitarbeiterin war nach der Karenz von November 2009 bis Ende Februar 2010 geringfügig beschäftigt und wurde ab 1. März TZ für 14 Stunden angestellt. Bei diesem Wechsel wurden ihr keine aliquoten Sonderzahlungen bezahlt. Nun ist meine Frage ob sich das Urlaubsgeld aus einem Durchschnittswert der Gehälter aus Geringfügigkeit und TZ zusammensetzt (dh € 366,33*2 + 805*4 = 3952,66/6 = 658,78) oder für beide Beträge das aliquote Urlaubsgeld berechnet und addiert wird (dh 366,33/365 * 59 + 805/365*306 = 734,09)?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!!
Lg Ruth