Wenn sich daraus ein Gewohnheitsrecht entwickelt hat, wird die Kürzung ohne Einwilligung des DN problematisch.
Die nächste Gehaltserhöhung (über dem KV!) wird erst dann durchgeführt, wenn der Dienstnehmer einen Zusatz zum Dienstvertrag unterschreibt, in welchem er der neuen SZ Berechnung zustimmt.
Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten „sanften Druck“ auszuüben. Nur aufpassen, daß sich kein Diskriminierungstatbestand entwickelt.
Für neu eintretende Dienstnehmer, auf die korrekte SZ Berechnung laut KV im Dienstvertrag hinweisen, damit diese sich nicht auf „betriebliche Übung“ berufen.
Solltest Du Formeln für die Abfertigung/Abfertigungsrückstellung hinterlegt haben, müssten diese kontrolliert werden.
Grüsse
Martin