Berechnung Jahressechstel

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  • #15720

    Hallo,

    mir ist leider nicht ganz klar, ob man nur die lfd. Bezüge zur Berechnung des Jahressechstel nimmt, oder auch die SZ dazurechnen muss.

    Bitte um Erklärung.

    Vielen Dank.

    #22839
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo!

      Nein!

      #22840

      Hallo,

      super, danke für die Antwort!

      Schönes Wochenende.
      Lg

      #22838
      Martin
      Teilnehmer

        servus!

        in der regel werden die sonderzahlungen nicht dem jahressechsel hinzugerechnet.
        aber es kann eine ausnahme geben:
        wenn die sz monatlich zusammen mit dem laufenden gehalt ausbezahlt werden, sind sie
        LSt laufende bezüge und erhöhen das J-6tel und
        SV bleiben sie SV-SZ.

        in welcher konstellation wäre das nützlich?
        1.
        damit die monatlich ausbezahlten sonderzahlungen (=Urlaubs- und Weihnachtsgeld) das jahressechstel in die höhe treibt.
        mit dem höheren j-6tel kann mehr steuerbegünstigt bei einem zusätzlichen jahresbonus abgerechnet werden.

        2.
        wenn das UZ und WR monatlich ausbezahlt wird, ist die monatliche SZ-Bemessungsgrundlage gering. So fällt i.d.R. auch kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag vom SZ-Betrag an.

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