Berechnung für Pendlerpauschale

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  • #15002

    Hallo!

    Habe von einer Dienstnehmerin eine ausgefüllte Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales erhalten und die ausgefüllten Wegstrecken kommen mir auf den ersten Blick sehr übertrieben und großzügig vor.
    Angeblich darf man z.B. 200 m zur Bushaltestelle auf 1km aufrunden. Stimmt das?
    Es kommen nämlich mehrere „Teilstrecken“ im Formular vor, wie auch z.B.,
    von Bahnhof zu Bushaltestelle: 1 km … (das sind in Wirklichkeit vielleicht 50 m und wurde auf 1 km aufgerundet).
    So kommen dann gerade einmal die mind. notwendigen 20 km zusammen.
    Ist das so zulässig?
    Herzlichen Dank für eure Unterstützung,
    Susanne

    #21251

    Hallo Susanne!

    Das ist tatsächlich zulässig!
    Jeder Weg (sei er auch noch so klein) wird auf den nächsten km aufgerundet.

    LG

    #21252

    Super! Danke, susanne.

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