Hallo!
Habe von einer Dienstnehmerin eine ausgefüllte Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales erhalten und die ausgefüllten Wegstrecken kommen mir auf den ersten Blick sehr übertrieben und großzügig vor.
Angeblich darf man z.B. 200 m zur Bushaltestelle auf 1km aufrunden. Stimmt das?
Es kommen nämlich mehrere „Teilstrecken“ im Formular vor, wie auch z.B.,
von Bahnhof zu Bushaltestelle: 1 km … (das sind in Wirklichkeit vielleicht 50 m und wurde auf 1 km aufgerundet).
So kommen dann gerade einmal die mind. notwendigen 20 km zusammen.
Ist das so zulässig?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung,
Susanne