Berechnung der Karenz

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  • #16045

    Wird die Karenz z.B. 2 Jahre ab dem Geburtstermin berechnet, oder ab dem Ende der Wochenhilfe?
    Unsere DN hat am 24.4.11 entbunden und will ab 24.4.2013 wieder arbeiten, weil ihre Karenz dann zu Ende sei. Stimmt das?
    glg
    Gaby

    #23612
    biggi
    Teilnehmer

    Ja, Karenz geht bis zum vollendeten 2. Lebensjahr -> 24.4.13 (2. Geburtstag) ist richtiger Arbeitsbeginn nach Karenz.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #23613

    Danke! Peinlich, ich dachte die Karenz wird erst ab Ende der Wochenhilfe gerechnet….

    #23611

    Hallo,

    das ist ja auch richtig so. Die Karenz geht im Regelfall vom Ende der Schutzfrist bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes.

    LG
    Mathias

    #23610

    mh? was stimmt jetzt?
    😛

    #23614

    Hallo,

    es stimmt so wie ich es geschrieben habe. Genau so steht es auch im Gesetz ;-).

    Die Karenz dauert nicht 2 Jahre, sondern 2 Jahre minus Schutzfrist nach der Geburt.

    LG
    Mathias

    #23615

    Danke!

    #23616

    Hallo,
    bis heute war ich auch der Meinung, dass der 1. Arbeitstag nach der Karenz der 2. Geburtstag vom Kind ist. Aber heute hat mir jemand gesagt, dass die Karenz bis einschließlich dem 2. Geburtstag des Kindes geht, also ist der Arbeitsbeginn der Tag danach.
    So, was stimmt jetzt? Please help 😉

    Danke, Helli

    #23617

    Hallo Helli!

    Nach herrschender Rechtsansicht ist der 1. AT der 2. Geburtstag des Kindes.

    LG

    #23618

    Danke Roland!
    Anscheinend kam diese Info von der Rechtsabteilung der WKO. Hast du für mich einen Texthinweis, wo es explizit (und klar verständlich 😛 ) so geschrieben steht?
    Danke, Helli

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