Ja, Schnitt vom Schnitt ist zu berechnen.
Z.B. Jeden Tag eine Überstunde. – Schnitt für 1 Tag = eine Überstunde
Dann ein Monat durchgehend Urlaub = Schnitt für 1 Tage eine Überstunden.
Danach ein Monat Krank: Hier darf der Dienstnehmer durch vorherige Nichtleistungszeiten nicht schlechter gestellt werden.
Die echten Streber berechnen den Schnitt mit einer Formel: Anzahl der durchschnittlichen Überstunden mal aktuellen Satz.
So wird auf KV- und Gehaltserhöhungen berücksichtigt.
Schnitt frei (§68/1+2) und Schnitt pflichtig nicht vergessen.
Provisionen laut General-KV mit 12 Monatsschnitt.
LG und viel Spass beim Programmieren
Martin